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Allgemeine Geschäftsbedingungen  |
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1. Angebot und Auftrag Die von der elementM GmbH zu erbringenden Leistungen werden über schriftliche Ange-bote spezifiziert. Aufwand und Kosten werden im Angebot differenziert und leistungsbe-zogen dargestellt. Alle Angebote sind freibleibend. Preise und Aufwandschätzung beru-hen auf den Erkenntnissen bei Angebotsabgabe. Änderungen sind vorbehalten. Ein Auftrag kommt durch die jeweilige Auftragsbestätigung des Auftraggebers zustande. Der Auftraggeber erteilt den jeweiligen Auftrag schriftlich auf der Grundlage eines von elementM GmbH vorgelegten Angebots. Die von uns zu erbringenden Leistungen werden auf Grundlage eines ausführlichen und systematischen Briefings durch den Auftraggeber vereinbart.
2. Leistungserbringung elementM GmbH ist berechtigt, seine Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber durch Dritte zu erfüllen. Soweit elementM GmbH Aufträge an Dritte erteilt, gelten die Dritten nicht als seine Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung für die Arbeitsergebnisse Dritter wird ausgeschlossen. elementM GmbH versichert, dass alle von ihr für die Projektdurchführung bereitgestellten Personen für die von ihnen auszuführenden Leistungen die erforderliche Befähigung und Eignung besitzen. elementM GmbH haftet nicht für Verzögerungen und andere Störungen in der Leistungs-erbringung, die durch den Auftraggeber verursacht werden oder in seinem Einflussbe-reich liegen.
3. Mitwirkung des Auftraggebers Der Auftraggeber verpflichtet sich elementM GmbH die vereinbarten und für die Durch-führung des Auftrages erforderlichen Informationen, Unterlagen sowie Hilfsmittel / Werk-zeuge zeitgerecht zur Verfügung stellen.
4. Zahlungsbedingungen Die Leistungen von elementM GmbH werden jeweils nach ihrer Erbringung separat in Rechnung gestellt. Die Vergütung erfolgt nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand. Nach Absprache mit dem Auftraggeber werden ggf. zusätzliche Dienstleistungen berech-net, wie z.B. der Einsatz von technischem Personal, das zu Verfügung stellen von Medien und Geräten, das Erstellen von Protokollen und Dokumentationen. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils zum Monatsende für die bis dahin erbrachten Leis- tungen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, innerhalb von vier Kalenderwochen nach Rechnungseingang die Bezahlung jeder Einzelrechnung vorzunehmen. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlos-sen. elementM GmbH berechnet seine Leistungen gemäß den aktuell gültigen Konditionen, falls keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden. Alle Preise verstehen sich zu-züglich MwSt, sofern diese nicht bereits im vereinbarten Preis offen ausgewiesen ist.
5. Ausfall und Stornierung Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch elementM GmbH wegen höherer Ge-walt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von elementM GmbH nicht zu vertretenden Um-ständen nicht eingehalten werden, ist elementM GmbH unter Ausschluss jeglicher Scha-denersatzpflichten berechtigt, die Leistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Nimmt der Auftraggeber einen mit elementM GmbH abgesprochenen Termin (Bespre-chung, Training etc.) nicht wahr, wird für die Durchführung der geplanten Aktivität ggf. ein Ersatztermin vereinbart. Der Auftraggeber trägt die vereinbarten Honorare, wenn die Absage durch den Auftraggeber aus Gründen erfolgt, die elementM GmbH nicht zu ver-treten hat - bis 60 Tage vor dem geplanten Termin keine Honorare - 60 bis 30 Tage vor dem geplanten Termin 25% der Honorare - 30 bis 10 Tage vor dem geplanten Termin 50% der Honorare - bei weniger als 10 Tage vor dem geplanten Termin 100% der Honorare
6. Genehmigung und Überprüfung elementM GmbH verpflichtet sich, vor der Herstellung von Medien jeweils die Genehmi-gung des Auftraggebers bzw. seinem Beauftragten einzuholen. Dies geschieht dadurch, daß die Entwürfe an der dafür bezeichneten Stelle vom Auftraggeber bzw. seinem Beauf-tragten abgezeichnet werden. Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung zur Überprüfung der rechtlichen Zulässig-keit in Wort und Bild aller von elementM GmbH vorgeschlagenen und gestalteten Leis-tungen. Eine Gewähr für die Schutzfähigkeit und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit ist ausgeschlossen.
7. Versicherung und Lagerung Für das Eigentum des Auftraggebers, insbesondere Manuskripte, Originale, reprofähige Vorlagen, Quellmedien etc. wird von elementM GmbH bei Transport und Aufbewahrung keine Haftung übernommen, es sei denn, dass elementM GmbH der Vorwurf grober Fahrlässigkeit trifft.
8. Schutzrechte Das im Rahmen der Leistungserbringung durch elementM GmbH eingebrachte Know-how ist durch internationales Copyright geschützt. Der Auftraggeber erhält das Recht, das im Rahmen des Auftrages eingebrachte Know-how (z.B. in Form von Instrumenten, Syste-men, Formularen, Checklisten) zum innerbetrieblichen Gebrauch zu verwenden. Die Co-pyrights gegenüber Dritten sind davon nicht berührt. Die Weitergabe des im Zusammen-hang mit dem Auftrag erbrachten Know-hows (Medien, Konzepte etc.) an Dritte ist ohne schriftliche Vereinbarung ausgeschlossen. Soweit Nutzungsrechte, insbesondere Urheberrechte an den im Verlauf der Auftragsbe-arbeitung erstellten firmenspezifischen Unterlagen entstehen, überträgt elementM GmbH diese dem Auftraggeber zur ausschließlichen Nutzung. Durch die Vergütung sind auch Ansprüche wegen Verwertung der Arbeitsergebnisse nach Beendigung der Zusammenar-beit abgegolten. elementM GmbH steht von allen im Rahmen der Leistungserbringung entstandenen Un-terlagen ein kostenloses Belegexemplar zu. Wir sind berechtigt, dies als Referenz bei der Eigenwerbung zu verwenden. Direkten Mitbewerbern des Auftraggebers wird in keinem Fall Einblick in die Unterlagen gewährt. Das Publizieren der Dienstleistung in Zeitschrif-ten bzw. auf Tagungen steht elementM GmbH uneingeschränkt zu, es sei denn, es wer-den Sachverhalte aus dem Punkt ‚Geheimhaltung‘ tangiert. elementM GmbH ist berechtigt, seine allgemeinen Dienstleistungen auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Konkurrenzaus-schluss gilt in dem Sinne als vereinbart, dass gleiche Entwürfe keinem genau branchen-gleichen Unternehmen geliefert werden, wenn dessen Hauptabsatzgebiet mit dem des Auftraggebers zusammenfällt.
9. Geheimhaltung elementM GmbH verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit und nach deren Beendigung auf unbegrenzte Zeit über alle uns anvertrauten, zugänglich gemach-ten oder sonst wie bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren und solche Geschäftsgeheimnisse auch nicht selbst auszuwerten. Der Ausdruck Geschäftsgeheimnis umfasst alle betriebsinternen Kenntnisse, Vorgänge und Informationen, die nur einem eingeschränkten Personenkreis zugänglich sind und die nach dem Willen des Auftraggebers nicht der Allgemeinheit bekannt werden sollen. Dies gilt auch für Geschäftsgeheimnisse der Kunden des Auftraggebers.
10. Allgemeine Bestimmungen Es gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle weiteren Verein-barungen bedürfen der Schriftform. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von elementM GmbH (Essen).
11. Scientology Schutzerklärung Wir arbeiten nicht nach der Technologie / dem Gedankengut des L. Ron Hubbard.
Wir wurden / werden nicht nach der Technologie / dem Gedankengut des L. Ron Hubbard geschult.
Es ist zukünftig ausgeschlossen, dass wir Schulungen / Informations- oder Fortbildungs-Veranstaltungen nach der Technologie / dem Gedankengut des L. Ron Hubbard bei Kunden und Interessenten von CeKom durchführen.
Wir sind
- nicht Mitglied der International Association Scientologists (IAS) - nicht Mitglied vom World Institute of Scientology-Enterprises (WISE) - nicht Mitglied bei der Association for better Living and Education (ABLE) und - nicht Mitglied der Scientology-"Church"
sowie sonstiger Tarn- oder Splitterorganisationen. Wir erklären hiermit ausdrücklich unser Einverständnis, dass unsere Daten an allen Scientology veröffentlichten Listen bezüglich unserer Mitgliedschaft abgeglichen werden dürfen.
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